Finanzierungsvorschläge
Kleinspenden oder Schenkungen
Der gemeinnützige Verein nimmt Spenden und Schenkungen entgegen. Spendenbescheinigungen werden ausgestellt. Sowohl einmalige als auch regelmäßige Spenden sind möglich.
- Denkbar ist auch die Form der bedingten Schenkung, die erst mit dem Tode an den Verein übergeht. Der Betrag ist vom Schenkenden rückrufbar, wenn dieser in eine Notlage gerät.
Regelspenden
Freundes-Darlehen
Am Hof Entrup 119 Interessierte stellen der Initiative ein Darlehen zur Verfügung, das zinsfrei oder niedrig verzinst ist. Auf eine dingliche Sicherheit wird im Vertrauen auf eine solide und verantwortungsbewusste Arbeit verzichtet. Das wirtschaftliche Risiko wird vom Geldgeber mitgetragen.
Bei Fälligkeit des Darlehens prüft der Darlehensgeber, ob u.U. eine Verlängerung möglich ist. Viele kurz- bis mittelfristige Darlehen dieser Art vermeiden, dass unnötig viel Geld für übliche Bankzinsen aus der Landwirtschaft gezogen werden (siehe Vordrucke).
- Vordruck für Freundes-Darlehen (pdf, 17,69 KB)
- Vordruck für Sondertilgungs-Darlehen (pdf, 18,36 KB)
Bankverbindung
KtoNr: 30873400
BLZ: 430 609 67
Spendenwidmung:
- Hofkauffinanzierung
- oder Natur- u. Umweltschutz
- oder Volks- u. Berufsbildung

