Entrup 119 - landwirtschaftliche Initiative und Gärtnerhof im Münsterland
Kopfgrafik - Schafe auf Wiese

Das Seelenverzeichnis von 1749/50

Im Oktober 1749 befahl der Kölner Erzbischof, Fürstbischof Clemens August, seiner Geistlichkeit, streng gegen das Zusammenleben nicht verheirateter oder verlobter Personen vor der kirchlichen Trauung vorzugehen. Dazu wurde im gleichen Monat auf der Synode des Bistums Münster beschlossen, ein Verzeichnis der Seelen (lat. "status animarum") für alle Orte des Hochstiftes Münster aufzustellen. Aus diesem sollte u.a. abzulesen sein, wer mit wem zusammenlebt. Dieser Auftrag richtete sich an alle Ortspfarrer, die  sich 1750 an die mühevolle Arbeit machten und die gewünschten Verzeichnisse schrieben.

Der Status animarum ist die erste Bevölkerungserfassung nach landesweit einheitlichen Vorgaben gewesen, die allerdings in den einzelnen Gemeinden in unterschiedlicher Qualität umgesetzt worden ist. Trotzdem bietet er Hinweise zu fast allen Einwohnern, mit Alters- und Berufsangaben, gelegentlich auch Angaben zu Krankheiten oder Behinderungen.  

Auf dem Hof Spiekermann lebten damals:

"Bernt Henrich Spieckerman colonus 43, Elisabeth uxor 29, fil.: Bernt Henrich 11, An. Elis. 9, Catharina 7, Bernt. Herrn. 5, J. Henrich 3, J. Bernt 11. Monath., Marg. vidua 62, fam.: Joan Boeckhörst 24, Bernt Brüning 11, Gertrud Huddelberg 20."

In: Stening: a.a.O. S. 157.

Außer dem 43-jährigen Bauern ("colonus"), seiner 29-jährigen Gattin ("uxor") und seinen 6 Kindern ("fil.[ius bzw. ia]") lebten 1749/50 dessen verwitwete Mutter ("vidua"), zwei Knechte ("fam."[ulus]) und eine Magd ("fam."[ula]), also insgesamt 12 Personen auf dem Hof.


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