Entrup 119 - landwirtschaftliche Initiative und Gärtnerhof im Münsterland
Kopfgrafik - Schafe auf Wiese

Alt- bzw. Erbhöfe in Entrup 1580

Spätestens nach der Unterwerfung und Christianisierung der Sachsen unter Karl dem Großen hatte auch im Münsterland, das verwaltungstechnisch in Grafschafschaften und kirchlicherseits in Pfarreien und Kirchspiele aufgeteilt wurde, die Intensivierung der Ansiedlung von Bauern in bis dahin kaum oder nicht genutzten Landschaften begonnen.

Das Land, das in den Anfängen in der Regel noch bewaldet war, musste zunächst urbar gemacht werden, damit Ackerbau und Viehhaltung möglich wurden.

Für der Inhaber bzw. Aufsitzer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, eines so genannten Kolonats, wurde im Mittelalter neben der Bezeichnung "Kolon" bzw. "colonus" (Bauer, Ansiedler) der Begriff Zeller (von "teler" = Ackerbewirtschafter) verwendet.

Das Flächenmaß Hufe, etwa 30 Morgen, bezeichnete die landwirtschaftliche Fläche, die mit einem Pflug bestellt werden konnte und der Arbeitskraft einer Familie entsprach.

"Die Bezeichnung „Hu­fe" (mittelniederdeutsch = Howe) wurde im 14. Jahrhundert durch den niederdeutschen Ausdruck „Erve" (= Erbe) ersetzt. Es gab Vollerbenhöfe (ein ganzes Erbe) und Halberben­höfe (ein halbes Erbe).

Von diesen Erb- oder Althöfen gab es in Entrup insgesamt 22 Stück, nämlich laut Aufstellung von 1580 folgende (Originalschreibweise):

Hoinck Bur(richter), Sommer, Wegman Loiman, Benninck, Wigger, Esselman, S. Entrup, Natrup, Spickerman, Thuninck, Husinck, Lütke Horstman, Grothe Horstman, Dieckman, Lütke Eschuis, Grothe Eschhuis, Elverick, Menninck, Bruninck, Wesselman, Marckwert; dazu kamen die „Kotter" Lochtevelt, Berndt in der Becke, De Bocker, Johan up Schledddingk, Rodolp Holscher."

So Karl-Heinz Stening: a.a.O. S. 139.
[Hervorhebungen durch den Webmaster]

In der sozialen Rangordnung der Bauerschaft stand der Schulze an der obersten Stelle, denn der Schultheiß bzw. Schuldheiß war in vielen Siedlungen ein Dienstmann, „der Schuld heischt“, der also im Auftrag seines (Landes-, Stadt- oder Grund-) Herrn die Mitglieder einer Gemeinde zur Ableistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten hatte. Der Schulze hatte also die Abgaben einzuziehen oder für die Einhaltung anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen. 
Auf der nächsten Stufe folgten die Zeller, also die Besitzer der Althöfe wie der Kolon Spickermann.
Die Kötter, deren Höfe meist am Rand angesiedelt oder von alten Höfen abgeteilt waren, konnten in der Regel nicht vom Ertrag ihrer Ackerfläche leben. Deshalb verrichteten sie zumeist zusätzlich handwerkliche Arbeiten oder arbeiteten im Tagesdienst auf Bauernhöfen. Ihr Landbesitz bestand oft nur aus einer achtel bis zu einer halben Hufe. Dementsprechend besaßen sie nur wenig Vieh und hatten höchstens ein Pferd.
Die  Mägde und Knechte, die auf den Bauernhöfen arbeiteten, gehörten zur Familie des Bauern und hatten nur eingeschränkte Rechte.


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