Entrup 119 - landwirtschaftliche Initiative und Gärtnerhof im Münsterland
Kopfgrafik - Schafe auf Wiese

Die Willkommschatzung von 1498/99

Konrad von Rietberg,  der seit 1482 als Konrad IV. Bischof von Osnabrück und Fürstbischof von Rietberg war, wurde im April 1497 auch als Konrad II. Bischof von Münster. Zu seiner Amtseinführung führte er eine Willkommschatzung durch.

Im ausgehenden Mittelalter wurde an vielen Orten eine auf den Dienstantritt eines neuen Landesherrn bezogene Steuer eingeführt bzw. fällig. Diese so genannte Kopfsteuer nannte man Willkommschatzung.

Der Münstersche Landtag bewilligte 1498 dem neuen Bischof zum Amtsantritt die Erhebung einer außerordentlichen Kopfsteuer von 2 Schilling und 6 Pfennigen. Diese wurde in zwei Raten erhoben. Die erste in Höhe von 18 Pfennigen wurde 1498, die zweite in Höhe von 12 Pfennigen wurde im folgenden Jahr eingezogen. Die Pfarrer erstellten Listen über die zur Kommunion zugelassenen Pfarrmitglieder (ab 12 Jahren). Adelige und Geistliche waren von der Schatzung befreit, ebenso  Richter und alle sonstigen öffentlich Bediensteten. Mittellosen Personen („pauperes“) wurde die Steuer erlassen. Die Steuerlisten nennen also die Anzahl der zum Haushalt gehörenden, über 12 Jahre alten Personen.

In der Altenberger Liste, die alle Höfe der Bauerschaften (Westenfeld, Entrup, Hansell, Hohenhorst, Kümper und Waltrup) und Haushalte des Dorfes verzeichnet, werden 779 Einwohner (ab dem 12. Lebensjahr) aufgeführt.

Unter den Höfen in Entrup ist auch der von Andreas ten Spyker aufgelistet worden - ein erster eindeutiger Hinweis auf den später Spiekermann genannten Hof.


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